Deutsch-Französischer Rat der Wirtschaftsexperten
Über uns
Deutschland und Frankreich haben mit dem Vertrag von Aachen im Januar 2019 ihre bilateralen Beziehungen auf eine neue Stufe gehoben. Artikel 20 des Vertrags von Aachen sieht vor, dass der Deutsch-Französische Finanz- und Wirtschaftsrat (DFFWR) unter anderem wirtschaftspolitische Maßnahmen regelmäßig abstimmt, um so die Konvergenz zwischen beiden Staaten zu befördern und die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Volkswirtschaften zu verbessern.
Um diesen Prozess zu unterstützen, wurde ein unabhängiger Deutsch-Französischer Rat der Wirtschaftsexperten eingerichtet. Er besteht aus zehn Expertinnen und Experten, von denen jeweils fünf von den Finanz- und Wirtschaftsministern der beiden Nationen vorgeschlagen werden. Die Ernennung erfolgt jeweils für eine Amtszeit von zwei Jahren; es besteht die Möglichkeit der erneuten Berufung. Dem Rat stehen je eine Ko-Vorsitzende oder ein Ko-Vorsitzender aus jeder Nation gemeinschaftlich vor.
Der Rat ist in seiner Arbeit lediglich den Terms of Reference sowie dem Vertrag von Aachen verpflichtet. Er soll an den Deutsch-Französischen Finanz- und Wirtschaftsrat (DFFWR) berichten und in Abstimmung mit diesem ein Arbeitsprogramm erstellen. Der Rat kommt regelmäßig zusammen, um über aktuelle wirtschaftliche Herausforderungen zu beraten. Die Ergebnisse dieser Beratungen werden regelmäßig in Form von Gutachten oder Stellungnahmen veröffentlicht.
Es ist insbesondere vorgesehen, dass der Rat an die deutsche und französische Regierung Empfehlungen zu wirtschaftspolitischen Themen gibt, die im gemeinsamen Interesse beider Länder liegen. Bilaterale Themen von perspektivischer politischer Bedeutung liegen etwa im Bereich der Energie- und Klimapolitik, der Digitalisierung, der Künstlichen Intelligenz sowie der Innovations- und Industriepolitik.